Alle zwei Jahre sind alle Mitglieder der TU Berlin – dazu gehören auch alle Studierenden – aufgefordert, ihre Vertretung in die Gremien dieser Universität zu wählen. Die kommenden Wahlen finden vom 7. bis 9. Dezember 2021 statt.
Was hat das mit meinem Studium zu tun?
Die ganz einfache Antwort: (Fast) alles!
In diesen „mysteriösen“ Gremien wird so ziemlich alles entschieden, was eine Uni ausmacht – von der Anzahl der Tutor*innen in Deiner Fakultät bis zur Berufung von Professor*innen. Vom einfachen Wahlpflichtmodul bis zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung. Von Lernräumen über Bibliotheksöffnungszeiten bis zu IT-Ausstattung.
Was ist der Akademische Senat?
Der Akademische Senat (AS) ist das höchste akademische Gremium der TU Berlin. Hier werden alle Entscheidungen getroffen, die die gesamte Universität betreffen. Seine Aufgaben sind dabei:
Beschluss der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO), sowie Bestätigung und Kommentierung von fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO),
Einrichtung und Auflösung von Studiengängen,
Einrichtung und Auflösung von Professor*innen-Stellen, sowie Beschluss über Berufung von Professor*innen,
Beschluss über die strategische Entwicklung der TU Berlin,
Verteilung von Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (WiMi) und von Tutor*innen (SHK) an die Fakultäten,
Beschluss von Forschungsvorhaben,
Beschluss von Bauvorhaben,
Festsetzung der Studierenden-Anfängerzahlen (NC-Zahlen),
Erlass von sonstigen zentralen Satzungen und Ordnungen,
Kommentierung des Haushaltsplans,
Beschluss über Kooperationen und ggf. Einrichtung von TU-Außenstellen (z. B. EUREF-Campus und Campus El Gouna) und
Nominierungen für das Präsidialamt (zusammen mit dem Kuratorium).
… und der Erweiterte Akademische Senat?
Der Erweiterte Akademische Senat (EAS) hat weniger Aufgaben. Diese haben es jedoch in sich. Der EAS wählt die Leitung der Hochschule (Präsident*in) und die 3 Vize-Präsident*innen. Die Leitung der Hochschule ist dem EAS gegenüber rechenschaftspflichtig. Darüber hinaus beschließt der EAS über die Grundordnung. Die Grundordnung bildet die Verfassung der TU Berlin.
Liste 6: Eure Inis & Friends ❤️ Fak 1, 4, 6, 7
Studium, Arbeiten und Freizeit an der TU Berlin endlich nachhaltig verbessern!
Wir sind eure studentischen Initiativen & Friends und setzen uns bereits seit Jahren für ein besseres Klima auf dem Campus ein. Wir organisieren Einführungswochen für Erstsemester, wir beraten euch im Studienverlauf, wir stellen Klausuren-Sammlungen bereit und sorgen abends für genügend Mate oder auch mal eine Campus-Party. Auf unserer Liste kandidieren Studis aus fast allen Fakultäten, sechs verschiedenen studentischen Initiativen 🤝 und vielen verschiedenen Studiengängen 📜.
Für ein selbstbestimmtes und nachhaltiges Studium
Erhalt studentischer Freiräume und Cafés auf dem Campus
Bessere Lehre
Mehr Freiversuche
Lernräume priorisiert öffnen
Nachhaltigkeit in der Lehre
Mehr Sprachkurse auch mit LP fürs Studium
Bürokratiemonster bändigen
Vorlesungen aufzeichnen
Ausreichende Masterplätze
Datenschutz in der Online-Lehre
Internationaler Austausch
Förderung des Projektstudiums
Gegen Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und Diskriminierung
Wie Wählen?
Es gibt zwei Möglichkeiten für Dich an der Wahl teilzunehmen: Entweder per Briefwahl oder per Urnenwahl im Wahllokal. Durch die Corona-Pandemie ist es in diesem Jahr sicherer und wahrscheinlich auch bequemer per Brief zu wählen. An der TU Berlin werden die meisten Wahlen parallel durchgeführt, deshalb erhältst Du neben dem Stimmzettel für den Akademischen Senat auch den Stimmzettel für Deinen Fakultätsrat (oder den Institutsrat Deines Zentralinstituts), den Stimmzettel für die Wahl zum Kuratorium und ggf. den Stimmzettel für die Wahl der Frauenbeiräte.
Welche Personen Du wählen kannst, erfährst Du in der auf der Service-Seite des ZWV in den Wahlvorschlägen (Wahlzeitung).
Du findest uns auf Liste 6: Eure Inis & Friends ❤️ Fak 1, 4, 6, 7 in der Mitte von Seite 10 und danach.
Wahlmodi
Die Wahl zum Akademischen Senat wird als Listenwahl durchgeführt. Dabei hast Du genau eine Stimme. Diese Stimme kannst Du einer Person geben. Sie zählt dann als Stimme für die Person und für die Liste auf der die Person steht.
Auf dem Stimmzettel stehen pro Liste üblichweise 3 Personen und eine Linie für den Namen einer anderen Person. Du kannst also einer der 3 Personen eine Stimme geben oder keiner dieser Personen eine Stimme geben und dafür eine andere Person von der jeweiligen Liste auf den Stimmzettel schreiben und ankreuzen. Alle Personen, die auf einer Liste antreten, findest Du in der Wahlzeitung.
Die 4 Sitze für die Studierenden im Akademischen Senat werden dann an Hand der Stimmen für die Listen verteilt, also die Summe aller Stimmen, die die Personen auf der Liste erhalten haben. Die Personen, die auf der jeweiligen Liste die meisten Stimmen erhalten haben, besetzen dann die erworbenen Sitze. Die Reihung der Personen auf dem Stimmzettel oder in der Wahlzeitung hat also keinen Einfluss. Allerdings stehen bei einer Listenwahl die Personen oben, die in der nächsten Legislatur Zeit und Motivation haben, sich mit den Aufgaben des Amtes auseinander zu setzen. Deshalb ist es sinnvoll für eine der 3 Personen auf dem Stimmzettel zu stimmen. So ist sichergestellt, dass diese Personen auch tatsächlich die Sitze der Liste besetzen.
Für eine Listenwahl müssen mindestens 2 Listen antreten, deshalb gibt es manchmal Nicht-Wählen-Listen, deren Zweck nur darin besteht, eine Listenwahl zu erreichen, weil der Wahlmodus und die Vertretungsregeln für Listen in der Praxis einfacher zu händeln sind.
Diese Hinweise gelten nur für Listenwahlen. In einigen Fakultäts- oder Zentralinstitutsräten, kann es sich auch um eine Personenwahl handeln. Dort hast Du so viele Stimmen, wie Plätze für die jeweilige Mitgliedergruppe zu vergeben sind.
Deine Wahlfakultät oder Dein Wahllokal herausfinden
Für die Wahl musst Du wissen an welcher Fakultät Du wahlberechtigt bist (Wahlfakultät, Wahloption), damit Du das richtige Wahllokal findest oder Deine Wahlfakultät beim Briefwahlantrag angeben kannst (bei der Briefwahl sollte das automagisch passieren – aber prüfe die Daten lieber nochmal). Die Wahlfakultät ist normalerweise die Fakultät an der Dein Studiengang angesiedelt ist. Für Studierende die keiner Fakultät zugeordnet sind, fungiert das entsprechende Zentralinstitut als Fakultät. Du findest Deine Wahlfakultät aber auch in der Bescheinigung für Gremienwahlen im Portal tuPORT. Hierfür benötigst Du eine 2-Faktor-Authentisierung (2FA). Gehe auf die Kachel (App) Bescheide und Bescheinigungen und öffne die Bescheinigung für Gremienwahlen. Da das PDF in einem Pop-Up geöffnet wird, kann es sein, dass Dein Browser Dir eine Warnung anzeigt. Manchmal findet tuPORT beim ersten Mal das PDF nicht, dann musst Du einfach nochmal auf den Link klicken.
Auf der alten Studienbescheinigung stand die Wahlfakultät unter Wahlberechtigt für:. Falls Du Deinen Studiengang zwischenzeitlich nicht gewechselt hast, solltest Du Deine Wahlfakultät noch auf einer alten Studienbescheinigung finden.
Briefwahl
Die Briefwahl zu den Gremienwahlen musst Du rechtzeitig beantragen. Sonst kann es sein, dass Deine Wahlunterlagen die TU Berlin nicht mehr rechtzeitig erreichen. Die Software zur Beantragung der Briefwahl sieht momentan den 30. November 2021 als letzten Tag zur Beantragung vor – das sind etwa 9 Tage vor dem Ende der Wahl.
Die Briefwahlunterlagen beantragen (Antragsfrist endete am 30. November)
Zum Beantragen der Briefwahl gibt es eine App/Kachel in tuPORT. Wo sie zu finden ist, kannst Du im folgenden Video sehen. Nicht wundern: Die App nutzt tu-typisch möglichst viele Dienste, sodass bis zur Anzeige des endgültigen Antrags ein paar verschiedene Ladebildschirme auftauchen und kurzzeitig auch mal eine Fehlermeldung aufploppen kann. Je nachdem wie schnell Du tippst, sollte das Ganze aber nicht mehr als 2 Minuten dauern.
Wahlunterlagen zurück senden
Die Stimmzettel und die Wahlscheine den Hinweisen in den Briefwahlunterlagen entsprechend ausfüllen und verpacken. Danach per Post (oder Hauspost) an die Uni versenden. Das Porto übernimmt die Uni, zumindest innerhalb Deutschlands.
Die Wahlunterlagen müssen bis zum Ende der jeweiligen Wahl beim Zentralen Wahlvorstand eingegangen sein. Also am 9. Dezember 2021 um 15 Uhr für die Wahlen zu den Fakultätsräten, dem (erweiterten) Akademischen Senat, dem Kuratorium und den Frauenbeiräten.
Nicht vergessen: Die Versicherung auf dem Wahlschein muss eigenhändig unterschrieben werden. Sonst kann die Stimme nicht gezählt werden.
Die Schritte im Einzelnen:
Stimmzettel ankreuzen und in den farbigen Stimmzettelumschlag stecken,
Stimmzettelumschlag zukleben,
Wahlschein unterschreiben, mit dem Schriftbild nach außen falzen und um den Stimmzettelumschlag legen,
alles in den weißen Antwortumschlag legen und diesen zukleben,
Brief rechtzeitig per Post oder Hauspost absenden.
Urnenwahl
7. bis 9. Dezember 2021 jeweils von 10 bis 15 Uhr
Die Urnenwahl ist vom 7. bis 9. Dezember 2021 jeweils von 10 bis 15 Uhr möglich. Zum Wählen brauchst Du nur Deinen Studierendenausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Pass oder Führerschein). Du kannst im Wahllokal Deiner Fakultät wählen.
Fakultät
Raum (Gebäude)
Adresse
I
MAR 0.001 (Marchgebäude, EG)
Marchstraße 23, 10587 Berlin
II
H 2037 (Hauptgebäude-Altbau, 2. OG)
Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
III
H 2036 (Hauptgebäude-Altbau, 2. OG)
Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
IV
MAR 0.002 (Marchgebäude, EG)
Marchstraße 23, 10587 Berlin
V
H 2036 (Hauptgebäude-Altbau, 2. OG)
Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
VI (7.12.)
TIB 13 B (Technologie- und Innovationspark, Hörsaal A und B, 1. OG)